Die Bedeutung einer NIE-Nummer beim Kauf einer Immobilie

 

NIE steht für "Numero de Identificacion de Extranjeros" (oder Ausländeridentifikationsnummer). Jeder Ausländer, der ein soziales, wirtschaftliches oder berufliches Interesse an Spanien hat, muss eine NIE-Nummer haben, eine eindeutige Nummer, die ihn im spanischen Steuersystem identifiziert. Das spanische Innenministerium ist für die Erteilung von NIE-Nummern zuständig, und sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger müssen eine NIE-Nummer haben.Eine NIE-Nummer wird für die folgenden Personen benötigt (aber nicht nur für diese):

Kauf von Immobilien in Spanien, z. B. Haus, Grundstück, Geschäft, Fahrzeug oder Boot | Aufnahme einer Hypothek oder Beantragung eines Kredits jeglicher Art | Arbeit für ein spanisches Unternehmen | Beantragung einer Residencia (Wohnsitz) | Beantragung eines Führerscheins | Eröffnung eines Bankkontos | Zahlung von Steuern | Gründung eines Unternehmens.

 

Wo kann ich eine NIE-Nummer beantragen?

 

Der Antrag kann direkt vom Antragsteller selbst bei der Nationalen Polizeistation in Ibiza-Stadt oder beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers oder über einen Vertreter in Spanien gestellt werden, sofern dieser vom Antragsteller bevollmächtigt wurde. Bei einer persönlichen Beantragung hier auf Ibiza können die Wartezeiten je nach Jahreszeit variieren, in der Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie kein Spanisch sprechen, ist es immer eine gute Idee, jemanden mitzunehmen, der es kann. Der Versuch, dies selbst zu tun, kann, ehrlich gesagt, manchmal etwas frustrierend sein, deshalb haben wir bei everything ibiza einen Fachmann im Haus, der Ihnen helfen kann.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Vollständiger Name und Anschrift aller Parteien, die eine NIE beantragen möchten.
- Datum der Geburt
- Original und Kopien des Reisepasses - Fotoseite mit Angaben.
- Vollständige Wohnanschrift
- Vollständige Namen der Eltern (beide lebend oder verstorben)

alles ibiza und unser Team hilft Ihnen gerne bei der Beschaffung der NIE-Nummer, für die eine geringe Gebühr anfällt. Senden Sie einfach Ihre Angaben an: yanderson@everythingibiza.com

Wenn Sie britischer Staatsbürger oder britischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich sind, benötigen Sie für die Einreise nach Spanien kein Visum. Andere britische Staatsangehörige sollten sich bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Für die Einreise nach und die Ausreise aus Spanien ist ein gültiger britischer Reisepass erforderlich. Es gibt keine Mindestgültigkeitsdauer für den Reisepass, aber Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Reisepass für die Dauer Ihres Besuchs gültig ist.

Wenn Sie Fragen an Ihr zuständiges Konsulat haben, finden Sie nachstehend einige Ansprechpartner:

Konsulate

 

Britisch - 902 109 356 (mo-fr 9.00 - 14.00 Uhr)

Irisch - 971 722 504 (Mallorca, montags bis freitags 10.00 - 14.00 Uhr

Deutsch - 971 315 763 (Mo-Fr 10.00 - 12.00 Uhr, Mi geschlossen)
Französisch - 971 730 301 (Mallorca, mo-fr 9.00 - 13.15 Uhr)
Italienisch - 971 724 214 (Mallorca)
Niederländisch - 971 300 450
US - 971 403 707 (Mallorca, mo-fr 7.30 - 13.30 Uhr)
Australisch - 91 353 6600 (Madrid)